Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ferienhäuser Kreuztanne

1.1 Vertragspartner des Mietvertrages sind der jeweilige Eigentümer der Ferienhäuser, die Familie Ines und Tino Schramm(im nachfolgenden: Vermieter genannt) und der Gast.

1.2 Der Mietvertrages ist für beide Seiten verbindlich, sofern die Reservierungsbestätigung fristgerecht vom Gast unterzeichnet bei dem Vermieter vorliegt.

1.3 Der anmeldende Gast (im nachfolgenden: Anmelder genannt) erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller mitreisenden Personen einzustehen.

2. An- und Abreisetage gelten als 1 Tag. Am Anreisetag steht dem Gast in der Regel das bestellte Appartement ab 15.00 Uhr, in der Sommersaison ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss das Appartement, wenn nicht anders vereinbart, bis 10.00 Uhr geräumt sein.

3.1 Bei Rücktritt des Gastes von dem Vertrag werden folgende Stornierungskosten fällig:

Mehr als 60 Tage vor Anreisedatum berechnen wir aus Kulanzgründen nur die
Bearbeitungsgebühr gemäß III.2 und keine weiteren Stornierungskosten.

60 bis 30 Tage vor Anreisedatum:                 20 % des vereinbarten Gesamtpreises;
29 Tage bis 22 Tage vor Anreisedatum:        30 % des vereinbarten Gesamtpreises;
21 bis 14 Tage vor Anreisedatum:                    50 % des vereinbarten Gesamtpreises;
13 Tage bis 7 Tage vor Anreisedatum:           70 % des vereinbarten Gesamtpreises;
und weniger als 7 Tage vor Anreisedatum: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises.

3.2 Unabhängig vom Rücktrittsdatum und den aufgeführten Prozentsätzen zahlt der Gast bei
Vertragsrücktritt eine Stornierungsgebühr in Höhe von € 30,00.

4.1 Der Gast schuldet nach Erhalt des Ferienwohnungsschlüssels, auch bei vollständiger oder anteiliger Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen, den vereinbarten Preis. Es steht ihm aber frei, einen Erstattungsanspruch an den Vermieter zu stellen.

4.2 Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Appartements anderweitig zu vermieten, um den finanziellen Nachteil des Gastes so gering wie möglich zu halten.

5. Kurtaxe ist nach den ortsüblichen Tarifen vor Ort zu entrichten und nicht im aufgeführten Mietpreis enthalten.

6.1 Haustiere dürfen mitgebracht werden, sofern von Seiten des Vermieters eine Zustimmungserklärung vorliegt.

6.2 Für die Mitnahme eines Haustieres wird ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt.

6.3 In den Wohnungen darf nicht geraucht werden.

7.1 Unsere vertragliche Haftung auf Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf insgesamt den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden durch uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

7.2 Der Anmelder haftet uns gegenüber für die pflegliche Behandlung des Appartements und für von ihm oder den mitreisenden Personen verursachte Sachschäden.

8. Ansprüche aus diesem Mietvertrag müssen innerhalb eines Monats nach Vertragsende sowohl vom Vermieter als auch vom Gast schriftlich geltend gemacht werden, da sie anderenfalls verjähren.

9. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des übrigen Teils der Bestimmung oder der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die ihr vom gewollten Zweck her am nächsten kommt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Freiberg.

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